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OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 9 A 368/00 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Oktober 2001 - 9 A 368/00 (https://dejure.org/2001,22383)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Heranziehung eines Eigentümers eines an die städtische Mischwasserkanalisation angeschlossenen Grundstücks zur Zahlung einer Schmutzwassergebühr; Kommunalabgabenrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzungen einer kommunalen Kanalabgabensatzung
Verfahrensgang
- VG Köln - 14 K 179/97
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 9 A 368/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 14.04.1967 - VII C 15.65
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 9 A 368/00
vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1967 - VII C 15.65 -, BVerwGE 26, 317; OVG NRW, Urteil vom 20. Februar 1974 - 2 A 454/72 -, Deutsche Gemeindesteuer-Zeitung 1974, 188.Ergibt sich demgegenüber, dass ein Benutzer in erheblichem Umfang mehr Wasser verbraucht als der Durchschnitt der Benutzer, so ist eine Regelung in der Satzung erforderlich, die dem Rechnung trägt, so BVerwG, Urteil vom 14. April 1967 - VII C 15.65 -, a.a.O., wobei der Nachweis der nicht eingeleiteten Wassermengen dem Gebührenpflichtigen auferlegt werden kann.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1994 - 9 A 1248/92
Betriebswirtschafliche Grundsätze; Kalkulatorische Abschreibungen; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 9 A 368/00
Hier hat die Stadt den allgemein anerkannten und eingeführten Wahrscheinlichkeitsmaßstab in Gestalt des so genannten Frischwassermaßstabes, vgl. Urteil des Senats vom 18. Juli 1997 - 9 A 2933/95 -, KStZ 1998, 219; Urteil vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 -, KStZ 1994, 213, kombiniert mit einer weiteren Wahrscheinlichkeitsannahme, nämlich der Annahme, dass 10 % des bezogenen Frischwassers nicht der Kanalisation zugeführt werden. - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.1997 - 9 A 2933/95
Umlage von Verbandsbeiträgen
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 9 A 368/00
Hier hat die Stadt den allgemein anerkannten und eingeführten Wahrscheinlichkeitsmaßstab in Gestalt des so genannten Frischwassermaßstabes, vgl. Urteil des Senats vom 18. Juli 1997 - 9 A 2933/95 -, KStZ 1998, 219; Urteil vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 -, KStZ 1994, 213, kombiniert mit einer weiteren Wahrscheinlichkeitsannahme, nämlich der Annahme, dass 10 % des bezogenen Frischwassers nicht der Kanalisation zugeführt werden.